- Auch als Privatversicherte benötigen Sie eine gültige ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie. Diese sollte alle wichtigen Informationen für die Behandlung enthalten (Art der Therapie, Anzahl der Therapieeinheiten, Länge der Therapieeinheit in Minuten, Diagnose).
- Vor Beginn der Behandlung schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag ab. Wenn zeitlich möglich, senden wir Ihnen den Vertrag bereits vor der ersten Therapiestunde zu, sodass Sie die Möglichkeit haben, mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, in welchem Umfang diese die Kosten für die Behandlung übernimmt. Die Art des Vertrages mit der Versicherung und auch die Tarife sind sehr individuell. Unser Behandlungsvertrag ist jedoch für alle Privatversicherten einheitlich (Privat, Postbeamte, Beihilfe). Somit ist es möglich, dass Ihnen nicht die gesamten Kosten der Behandlung erstattet werden. Es empfiehlt sich dringend, dies vor Beginn der Behandlung mit der Krankenversicherung zu klären, um keine Überraschung zu erleben.
- Bitte beachten Sie, dass die von uns gestellte Rechnung über die erbrachten Leistungen auch dann in voller Höhe zu begleichen ist, wenn ihre Krankenversicherung Ihnen nicht den gesamten Betrag erstattet.
Informationen für Beihilfeversicherte
- Die Beihilfe übernimmt nur maximal den Höchstsatz für die logopädische Behandlung, der in der Regel dem gesetzlichen Krankenkassensatz entspricht.
- Wenn kein zusätzlicher Vertrag mit einer Privaten Krankenversicherung besteht, ist die Differenz vom Patienten zu begleichen.
Sie haben Probleme mit der Erstattung?
- Hier finden Sie Hilfe: www.privatpreise.de
- Sprechen Sie auch unsere Mitarbeiterinnen an der Anmeldung an! Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten gern weiter.