Was ist Logopädie?
Wer braucht eine logopädische Behandlung?
Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen (Sprach- und Sprechstörungen), aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapien. Die Verordnung kann Ihnen ein Kinderarzt, Pädaudiologe/ Phoniater, HNO- Arzt, Neurologe, Hausarzt oder Kieferorthopäde/Zahnarzt ausstellen.
Bitte vereinbaren Sie nach mündlicher Zusage Ihres Arztes zuerst einen Termin bei uns in der Praxis und besorgen Sie die Verordnung dann kurzfristig, da sie bei Beginn der Behandlung nicht älter als 14 Tage sein darf.
Wir versuchen Ihnen zeitnah einen Termin zur Diagnostik anzubieten, um die Schwere der Störung einschätzen zu können. Folgetermine werden nach Dringlichkeit der Therapie, Verfügbarkeit der Wunschtermine, bzw. Flexibilität des Patienten vergeben. In der Diagnostikstunde erhalten Sie neben der Diagnosestellung eine kurze Beratung und erste Übungen zur sinnvollen Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz. Bitte bedenken Sie, dass insbesondere kleine Kinder am Vormittag wesentlich aufnahmefähiger sind, als am Nachmittag.
Unsere Leistungen
Wir bieten die Behandlung aller Störungsbilder in der Praxis an. Dabei legen wir großen Wert auf ein evidenzbasiertes Vorgehen. Das bedeutet, dass wir in der alltäglichen sprachtherapeutischen Arbeit die besten, forschungs- und theoriegeleiteten Diagnostik- und Therapieverfahren anwenden. Durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, sowie über das Studieren aktueller Fachliteratur und neuester Forschungsergebnisse, gewährleisten wir die bestmögliche Versorgung für die Patienten.
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein zu uns zu kommen, führen wir gerne auch Hausbesuche durch (muss vom Arzt verordnet werden).
Wir bieten Präventions- und Beratungskurse, sowie Vorträge für Eltern, Erzieher, Pflegepersonal in Heimen etc. an.
Kostenübernahme
Die Kosten werden in der Regel bei gesetzlich versicherten Kindern komplett von der Krankenkasse übernommen, gesetzlich versicherte Erwachsene tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10€.
Über eine eventuelle Befreiung der Zuzahlung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Privatversicherten schließen wir zu Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag ab, in dem die Leistungen und Kosten aufgeführt sind. Ob Sie einen Eigenanteil leisten müssen, hängt von Ihrem Vertrag mit der privaten Krankenkasse ab.
Die Therapien von Lese-Rechtschreibstörungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. In Einzelfällen gibt es aber die Möglichkeit, dass das zuständige Jugendamt gemäß § 35 a. SGB VIII die anfallenden Therapiekosten übernimmt.
Sowohl für privat sowie gesetzlich Versicherte gilt, dass wir erst bei Vorlage einer Verordnung für Sie Diagnostik und Therapie durchführen dürfen.
Zusatzqualifikationen unseres Teams
- Trachealkanülenmanagement
- TAKTKIN
- LSVT bei Morbus Parkinson
- Manuelle Stimmtherapie (MST)
- Kinesiologisches Taping
- Fachberatung bei FASD (fetales Alkoholsyndrom)